Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Katsimenis & Bestschastny GbR, Alt Vorst 10, 41564 Kaarst (nachfolgend „CrewStay") gelten für alle Verträge, die zwischen CrewStay und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Vermittlung oder Überlassung von Unterkünften (insbesondere Monteurzimmer, Monteurwohnungen) geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, CrewStay stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) CrewStay erbringt je nach Vereinbarung eine der folgenden Leistungen:
a) Vermittlungsleistung: CrewStay vermittelt zwischen dem Auftraggeber und geeigneten Vermietern von Unterkünften. CrewStay wird dabei als Makler tätig und schließt selbst keinen Mietvertrag ab. Der Vertrag kommt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Vermieter zustande.
b) Weitervermietung: CrewStay mietet Unterkünfte bei Vermietern an und vermietet diese an den Auftraggeber weiter. In diesem Fall ist CrewStay Vertragspartner des Auftraggebers.
(2) Welches Modell zur Anwendung kommt, wird im jeweiligen Angebot ausdrücklich ausgewiesen.
(3) Der im jeweiligen Angebot ausgewiesene Leistungsumfang ist maßgeblich. Leistungen wie Endreinigung, WLAN, Bettwäsche, Handtücher oder Parkplätze sind nur dann im Preis enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Nicht genannte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags und können gesondert berechnet werden.
(4) CrewStay ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte (insbesondere Vermieter, Kooperationspartner) einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss & Buchungsablauf
(1) Die Anfrage des Auftraggebers stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) CrewStay prüft nach Eingang der Anfrage die Verfügbarkeit passender Unterkünfte und unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot (per E-Mail oder vergleichbarem Weg).
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von CrewStay schriftlich (per E-Mail genügt) bestätigt und CrewStay die Buchung gegenüber dem Auftraggeber schriftlich bestätigt.
(4) CrewStay bestätigt die Buchung erst, nachdem die Verfügbarkeit beim Vermieter verbindlich gesichert wurde. Bis dahin besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf die angefragte Unterkunft.
§ 4 Preise & Zahlung
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern CrewStay umsatzsteuerpflichtig ist.
(2) CrewStay bietet je nach Vereinbarung folgende Zahlungsmodelle an:
a) Vorauszahlung (100%): Der gesamte Betrag ist vor Einzug zu entrichten. Die Unterkunft wird erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert.
b) Teilzahlung (50/50): 50 % des Gesamtbetrags sind bei Buchungsbestätigung fällig, die verbleibenden 50 % spätestens am Tag des Einzugs.
(3) Das im Einzelfall geltende Zahlungsmodell wird im Angebot ausgewiesen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist CrewStay berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen sowie die Buchung zu stornieren.
§ 5 Stornierung & Kündigung
(1) Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
(2) CrewStay behandelt Stornierungen grundsätzlich kulant und im Einzelfall. Maßgeblich sind dabei insbesondere der Zeitpunkt der Stornierung, bereits entstandene Kosten gegenüber dem Vermieter sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Vermietung.
(3) CrewStay behält sich vor, bereits entstandene Kosten (insbesondere Stornogebühren des Vermieters) an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
(4) CrewStay ist berechtigt, eine bestätigte Buchung aus wichtigem Grund zu stornieren (z.B. höhere Gewalt, unverschuldeter Ausfall der Unterkunft). In diesem Fall erstattet CrewStay bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Inventar pfleglich zu behandeln und in dem bei Übergabe vorgefundenen Zustand zurückzugeben.
(2) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstige von ihm eingebrachten Personen verursacht werden. Dies gilt sowohl gegenüber CrewStay als auch gegenüber dem Vermieter.
(3) Im Modell der Weitervermietung haftet der Auftraggeber CrewStay gegenüber für sämtliche Schäden, die CrewStay durch das Verhalten des Auftraggebers oder der durch ihn eingebrachten Personen entstehen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzahl der tatsächlich einziehenden Personen sowie relevante Änderungen (z.B. vorzeitige Abreise) unverzüglich mitzuteilen.
(5) Verlängerung des Aufenthalts: Eine Verlängerung des gebuchten Zeitraums begründet keinen Anspruch auf Fortführung der Unterkunft. Verlängerungswünsche sind CrewStay so früh wie möglich mitzuteilen. CrewStay prüft die Verfügbarkeit und unterbreitet bei positiver Rückmeldung ein neues Angebot. Erst mit schriftlicher Bestätigung durch CrewStay und Zahlung des Differenzbetrags gilt die Verlängerung als verbindlich gebucht.
§ 7 Haftung
(1) Im Vermittlungsmodell ist CrewStay nicht Vertragspartei des Mietverhältnisses zwischen Auftraggeber und Vermieter. CrewStay haftet daher nicht für die Beschaffenheit, Ausstattung oder Verfügbarkeit der vermittelten Unterkunft, sofern CrewStay die Unterkunft nicht selbst verschuldet falsch dargestellt hat.
(2) Für Schäden in der Unterkunft, die durch den Auftraggeber oder die durch ihn eingebrachten Personen verursacht werden, haftet ausschließlich der Auftraggeber gegenüber dem Vermieter bzw. gegenüber CrewStay im Weitervermietungsmodell.
(3) Die Haftung von CrewStay für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln – ausgeschlossen.
(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von CrewStay auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit CrewStay einen Schaden arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
§ 8 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter crewstay.de/datenschutz.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Kaarst.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: Februar 2026 · Katsimenis & Bestschastny GbR
